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Verhinderungspflege: Wie ihr sie nutzen könnt

Es gibt etliche Leistungen, die pflegende Angehörige nutzen können. Das habe ich gleich nach der Alzheimer-Diagnose meiner Mama erfahren. Wir haben aber lange Zeit keine einzige Leistung verwendet, weil es meiner Mama gut ging und meine Eltern keine Unterstützung brauchten. Und ganz ehrlich: Es war gar nicht so leicht, zu verstehen, welche Gelder man wofür einsetzen kann. Aber ich habe im Laufe der Zeit gelernt, welche Möglichkeiten es gibt – und dass wir einige verschenkt haben. Ich möchte euch einen kleinen Einblick geben, damit ihr gut durch den Pflegedschungel kommt. In diesem Beitrag geht es um die Verhinderungspflege: Was ist das? Und warum ist sie so wichtig für viele pflegende Angehörige?

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung (§ 39 des Sozialgesetzbuches Elf (SGB XI)). Wenn der pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege nimmt (durch eigene Krankheit, Urlaub, Beruf oder andere Termine), springt ein Pflegedienst oder ein Familienmitglied/Ehrenamtlicher/NachbarIn… ein. Dafür können sie Verhinderungspflege erhalten. Die Pflege kann zu Hause oder in einer Einrichtung stattfinden.

Wer kann sie in Anspruch nehmen?

Für die Verhinderungspflege gelten folgende Voraussetzungen:

  • die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben
  • sie lebt in einem häuslichen Umfeld
  • die Pflegeperson muss den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate gepflegt haben

Wie lange gilt die Verhinderungspflege?

Die Pflegekasse zahlt für maximal sechs Wochen pro Jahr Verhinderungspflege. Dabei entscheidet die Pflegeperson, ob sie die Verhinderungspflege an einem Stück, in mehreren Teilen oder stundenweise nimmt.

Wie hoch ist das Geld?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 1612 Euro pro Kalenderjahr, unabhängig vom Pflegegrad.

Falls nahe Angehörige (bis zum zweiten Grad verwandt) oder Personen, die mit im Haushalt leben, die Ersatzpflege wahrnehmen, steht weniger Geld zur Verfügung. Dann beträgt die Verhinderungspflege maximal den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes. Als Angehöriger kann man die Leistung auf bis zu 1612 Euro aufstocken, durch Aufwendungen wie Fahrkosten oder Verdienstausfall.

Gut zu wissen: Bis zu 50 Prozent der Leistungen der Kurzzeitpflege (also bis zu 806 Euro pro Jahr) können für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit stehen bis zu 2418 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Und: Eine stundenweise Verhinderungspflege ist finanziell oft günstiger. Denn wer länger als einen Tag verhindert ist, dem kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld. Dauert die Auszweit weniger als acht Stunden, bleibt das volle Pflegegeld erhalten.

Weitere Informationen zu der Verhinderungspflege und zur Kombination der verschiedenen Leistungen findet man beim digitalen Pflegeleistungshelfer des Bundesgesundheitsministeriums.

Wann stellt man den Antrag?

Ihr müsst den Antrag bei der Pflegekasse der Person stellen, die betreut wird. Die Versicherungen haben dafür in der Regel spezielle Formulare (es heißt: Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson). In diesem Formular listet man auf, wann und für wie lange die Ersatzperson da war und wie viel sie verdient hat. Dies muss anhand von Belegen (Rechnung, Unterschrift, Kontoauszug) nachgewiesen werden.

Ihr könnt die Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragen. Wichtig ist es, alle Belege und Nachweise für diese Zeit zu sammen, um sie später einzureichen.

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